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Rettungsdienst

ASB begrüßt Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Dresden, 10.02.2021 - Im Notfall kommt es auf Sekunden an: Rettungssanitäter dürfen jetzt schnell handeln, auch wenn noch kein Arzt vor Ort ist. Der Arbeiter-Samariter-Bund begrüßt die verabschiedete Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) im Bundestag, die für mehr Rechtssicherheit der Notfallsanitäter sorgt.

Im Dezember des vergangenen Jahres hat Dr. med. Matthias Czech alle 39 sächsischen Abgeordnete im Bundestag persönlich angeschrieben: Der Vorstandsvorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes in Sachsen, selbst Leitender Notarzt in Bautzen, hat sich im Rahmen der bundesweiten ASB-Kampagne „Schluss mit dem Misstrauen - Mehr Rechtssicherheit für Retter“ für die Rechte seiner Kolleginnen und Kollegen vom Rettungsdienst stark gemacht – mit Erfolg:

Am 28. Januar hat der Bundestag die Änderung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) verabschiedet: Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter dürfen künftig bis zum Eintreffen eines Notarztes Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn dies erforderlich ist, um Leben zu retten oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten abzuwenden. Bislang mussten die Rettungskräfte auf den Notarzt warten, um bestimmte lebensrettende Maßnahmen einleiten zu dürfen. Handeln die Sanitäter trotzdem, bewegen sie sich in einer rechtlichen Grauzone.  

 „Wir freuen uns sehr, dass unsere Notfallsanitäter*innen endlich die Kompetenzen voll einsetzen dürfen, für die sie ausgebildet sind. Mit dem neuen Gesetz besteht Klarheit über den Einsatz im Notfall“, erklärt Dr. med. Mathias Czech, der als Notarzt die Problematik der Kolleginnen und Kollegen vom Rettungsdienst gut kennt. „Bislang haben sich die Helfer in einer rechtlichen Grauzone bewegt, wenn sie handelten, um beispielsweise starke Schmerzen zu lindern, bevor ein Arzt vor Ort war. 

„Einen besonderen Dank richten wir an die sächsischen Abgeordneten, die versprochen haben, die Interessen unserer Rettungskräfte im Bundestag zu vertreten. Für unsere Notfallsanitäter*innen in Sachsen und deutschlandweit ist die Rechtssicherheit eine große Entlastung“, so Dr. Matthias Czech.

Der ASB setzt sich seit langem dafür ein, dass Notfallsanitäter*innen die heilkundlichen Maßnahmen, die sie gelernt haben und beherrschen, auch rechtssicher anwenden können.

 Die geänderte Fassung des NotSanG, wird voraussichtlich noch im Februar in Kraft treten.